Auszug aus dem Medizinrecht

Ich habe mich heute mal ein wenig mit dem Medizinrecht beschäftigt.

Ehrlich gesagt ist das relativ spannend, was man so alles darf, beziehungsweise auch nicht darf.
Ich habe heute festgestellt, dass viele Dinge, die in Famulaturen von mir erwartet wurden, gar nicht rechtmaäßig waren...
Bloß gut ist das Geschichte und keiner hat sich beschwert. Wahrscheinlich deshalb, weil die meisten Patienten die Feinheiten auch nicht so genau kennen... und solange nichts passiert, regt sich meistens auch keiner auf.
Das ist ein Fach, das definitiv ein paar Vorlesungen mehr verdient hätte. Wir hatten dazu im gesamten Studium genau eine Einzige. 

Jedenfalls - ich bin über folgenden Absatz gestolpert:

Übernahmeverschulden
Übernimmt ein Assistenzarzt eine Behandlungsmaßnahme (z.B. eine Operation), so muss dieser sich fragen, ob seine fachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten ausreichen, um diesen Eingriff durchzuführen.
Unternimmt er den Eingriff, obwohl er sich von seinem Ausbildungsstand her dazu fachlich noch nicht in der Lage fühlt, und kommt es dabei zu einem Gesundheitsschaden des Patienten aufgrund einer für den Eingriff typischen Komplikation, die durch einen Facharzt ohne Weiteres beherrschbar gewesen wäre, so ist bei dem Assistenzarzt von einem sog. Übernahmeverschulden auszugehen, auch wenn er seine Vorgesetzten vorher unmissverständlich auf seine fehlenden fachlichen Qualifikationen hinweist und den Eingriff unter Zwang durchführt. 

Dem ersten Teil stimmte ich ja voll und ganz zu.
Wer allerdings weiß, wie rauh das Verhältnis zwischen Oberarzt und seinen Aussistenzärzten sein kann - ich weiß nicht, was man da riskiert, wenn man sich wirklich quer stellt, weil Uneinigkeit darüber besteht, ob der Assistenzarzt dazu in der Lage ist oder nicht. Ich finde ehrlich gesagt, dass in einem solchen Fall auch der Vorgesetzte nicht unschuldig ist.

Über die rechtlichen Konsequenzen war ich mir bisher noch nicht bewusst. Manchmal lernt man in der Examensvorbereitung wohl doch eine Menge fürs Leben...

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